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Mündlichkeit der Gerichtsverhandlung

См. также в других словарях:

  • Gerichtsverhandlung — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern …   Deutsch Wikipedia

  • Gerichtstermin — Dieser Artikel oder Abschnitt bedarf einer Überarbeitung. Näheres ist auf der Diskussionsseite angegeben. Hilf mit, ihn zu verbessern, und entferne anschließend diese Markierung. Gerichtsverhandlung im Rahme …   Deutsch Wikipedia

  • Mündliche Verhandlung — Dieser Artikel oder Abschnitt bedarf einer Überarbeitung. Näheres ist auf der Diskussionsseite angegeben. Hilf mit, ihn zu verbessern, und entferne anschließend diese Markierung. Gerichtsverhandlung im Rahme …   Deutsch Wikipedia

  • Zeuge — (Testis), eine Person, welche entweder dazu erwählt ist, um in Rücksicht einer Thatsache, von welcher die Entscheidung eines Rechtsstreites abhängt, auszusagen, was sie von jener, als Ereigniß betrachtet, mit ihren äußeren physischen Sinnen… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Oeffentliches Gerichtsverfahren — Oeffentliches Gerichtsverfahren, freier Zutritt des Volkes zu gewissen Abschnitten der Gerichtsverhandlung, nämlich zur Anklage und Vertheidigung, Urtheilseröffnung und Vollziehung bei Hinrichtungen, bisweilen auch zur Einvernahme von Zeugen u.… …   Herders Conversations-Lexikon

  • Verhandeln — In diesem Artikel oder Abschnitt fehlen folgende wichtige Informationen: Quellen Du kannst Wikipedia helfen, indem du sie recherchierst und einfügst. Als Verhandlung wird im betriebswirtsc …   Deutsch Wikipedia

  • Verhandlung — Als Verhandlung wird die Besprechung oder Erörterung eines Sachverhalts verstanden, die der Herbeiführung eines Interessensausgleichs zwischen mindestens zwei Verhandlungspartnern dient und wobei sich die Parteien durch Interaktion untereinander… …   Deutsch Wikipedia

  • Öffentlichkeit — Gemeinwesen; Allgemeinheit * * * Öf|fent|lich|keit [ œfn̩tlɪçkai̮t], die; : als Gesamtheit gesehener Bereich von Menschen, in dem etwas allgemein bekannt [geworden] und allen zugänglich ist: die Öffentlichkeit erfährt, weiß nichts von diesen… …   Universal-Lexikon

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